Kein Generation 60 (+) Tag in 2020

Der Gemeinderat hat bis zuletzt gehofft, dass unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen der Ehrentag für unsere Generation 60(+) in Karbach stattfinden kann. Doch mit den ständig weiter steigenden Corona-Fallzahlen hat sich die Situation leider so verändert, dass - wie von Euch sicherlich auch schon vermutet - in diesem Jahr ein solcher Tag nicht durchgeführt werden kann. Auch angedachte Alternativprogramme dürfen in Anbetracht der verschärften Bestimmungen nicht durchgeführt werden.

Im Interesse von uns Allen hoffe ich, dass wir bald wieder zu einem Stück Normalität zurück kehren können und im nächsten Jahr wieder einen schönen Generation 60 (+) Tag in gewohnter Weise miteinander feiern können.

Aber vor allem: Bleibt gesund!!!

Euer Michael Bender

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach am 26. Oktober 2020

Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Karbach für das Haushaltsjahr 2019
Der Ortsgemeinderat stimmte der Übertrag von Ermächtigungen in das Jahr 2020 im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2019 zu.

Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“

Der Ortsgemeinderat beschloss, eine geophysikalische Prospektion zu beauftragen.

Jagdpachtvertrag über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Karbach

Der Gemeinderat stimmte - im Einvernehmen mit dem Jagdvorstand - der vorzeitigen Verlängerung des Jagdpachtvertrages über den gemeinschaftlichen Jagdbezirk um 2 weitere Jahre bis zum 31.03.2026 nicht zu.

Zuschussanträge

Der Ortsgemeinderat lehnte einen Zuschussantrag ab. Darüber hinaus gewährte er eine einmalige zweckgebundene Zuwendung.

 

Sammlung für die Kriegsgräber

Auch 75 Jahre nach Ende des II. Weltkrieges sind die Aufgaben der Kriegsgräberfürsorge aktuell:

Einerseits gilt es unverändert, etwa im Gebiet der ehemaligen Sowjetunion gefallenen Soldaten eine würdige Grabstätte zu schaffen und andererseits alles für ein friedliches Miteinander zu tun, auch und gerade in der heutigen Zeit. Mit der Pflege und Errichtung von Grabanlagen im Ausland für gefallene Soldaten und die zivilen Kriegsopfer leistet der Volksbund wertvolle Gedenkarbeit. Den Toten werden die Namen zurückgegeben und sie erhalten würdige Gräber, die zeitgleich eindringlich zum Frieden mahnen.

In diesem Jahr konnten durch die Corona-Pandemie viele geplante Aktivitäten des Volksbundes für die Finanzierung dieser wichtigen Arbeit nicht durchgeführt werden, so dass der Volksbund auf unsere Hilfe und Unterstützung in besonderem Maß angewiesen ist.

Auch ist es in diesem Jahr nicht möglich, die übliche Haus- und Straßensammlung durchzuführen, allerdings erhält in den nächsten Tagen jeder Haushalt einen Umschlag mit einem Flyer über die Arbeiten des Volksbundes sowie einen Überweisungsträger.

Bitte unterstützt mit Eurer Spende den Volksbund bei seiner weltweit anerkannten Arbeit unter dem Motto

Versöhnung über den Gräbern - Arbeit für den Frieden

Michael Bender, Ortsbürgermeister

St. Martins Umzug in Karbach muss in diesem Jahr leider ausfallen

Der Gemeinderat und der KKV haben sich die Entscheidung nicht leicht gemacht und bis zuletzt gehofft, dass unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen ein St.-Martins-Umzug in Karbach stattfinden kann. Doch mit den ständig weiter steigenden Corona-Fallzahlen hat sich die Situation leider so verändert, dass sowohl die Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als auch die Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein eine sehr eindringliche Empfehlung ausgesprochen haben, die St. Martins-Umzüge in diesem Jahr abzusagen. Zum Wohl von uns Allen hat sich der Gemeinderat und KKV daher dazu entschlossen, den diesjährigen St.-Martinsumzug abzusagen. Auch angedachte Alternativprogramme werden wir nicht durchführen, da keiner die einzuhaltenden Regeln überwachen und die Verantwortung für eventuelle Infektionsgeschehen übernehmen kann.

Im Interesse von uns Allen bitte ich um Verständnis für diese  Entscheidung und hoffe das wir bald wieder zu einem Stück Normalität zurück kehren können.

Aber vor allem: Bleibt gesund!!! 

Euer Michael Bender

Aufstellung eines Bebauungsplans für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“

Frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Karbach hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Neubaugebiet „Ober dem Stielgarten“ aufzustellen.

Dieser Beschluss wurde am 08.11.2019 im Amtsblatt der Verbandsgemeine Emmelshausen bekannt gemacht.

In der Sitzung am 06.05.2019 hat der Ortsgemeinderat Karbach auch den Planentwurf beraten und beschlossen, die Beteiligungsverfahren gemäß BauGB durchzuführen.

Das Plangebiet ist zur Verdeutlichung in dem nachstehenden Kartenausschnitt dargestellt.

Mit diesem Bauleitplanverfahren beabsichtigt die Ortsgemeinde Karbach die Schaffung eines Wohngebietes nordwestlich des Neubaugebietes "Heidchesstücker II", damit der örtliche Bedarf an Wohnbauflächen gedeckt werden kann.

Das Bebauungsplanverfahren wird nach § 13 b BauGB durchgeführt. In diesem Verfahren sind u.a. auch die Umweltprüfung, ein Umweltbericht und die Abarbeitung der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung entbehrlich.

Gemäß § 13 BauGB könnte auch auf eine zweiteilige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Diese soll jedoch trotzdem durchgeführt werden.

Die Fläche ist im weiterhin gültigen Flächennutzungsplan der ehem. Verbandsgemeinde Emmelshausen als Wohnbaufläche ausgewiesen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürgerinnen und Bürger (Öffentlichkeit) möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zu diesem Zweck liegt der Entwurf des Bebauungsplans „Ober dem Stielgarten“ (Planzeichnung mit Zeichenerklärung, die Textfestsetzungen, die Begründung und der Fachbeitrag Naturschutz) entsprechend dem Ortsgemeinderatsbeschluss vom 06.05.2019 in der Zeit vom 02.10.2020 bis 03.11.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Emmelshausen, 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 208, (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.15 Uhr und 13.45 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.30 Uhr bis 13.00 Uhr) zur Einsicht öffentlich aus.

Sollte das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr nochmals geschlossen werden, kann die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern der Bauverwaltung unter der Tel. Nr. 06747/121-0 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! trotzdem erfolgen. Während der Auslegungsfrist sind die Unterlagen zur Bauleitplanung auch im Internet (siehe Link unten) einsehbar.

Jeder hat während dieser Zeit die Möglichkeit, sich über die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Karbach zu unterrichten. Gleichzeitig besteht für jede interessierte Person die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.

Die Unterlagen können Sie auch im Internet unter

https://www.hunsrueckmittelrhein.de/seite/436692/bauleitplanung.html

aufrufen.

Karbach, 15.09.2020 — Michael Bender
Ortsgemeinde Karbach — Ortsbürgermeister