Vorerst keine Sprechstunden

Aufgrund der derzeitigen Situation finden keine wöchentlichen Sprechstunden statt. Selbstverständlich habe ich für Eure Anliegen jedoch auch jetzt ein offenes Ohr und bin telefonisch unter 06747/5986930 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
erreichbar.

Ich wünsche uns allen, dass wir gut durch diese schwierigen Wochen kommen. Passt auf Euch auf, nehmt die Anweisungen der Behörden ernst, meidet unnötige Kontakte soweit Ihr könnt und vor allem
bleibt gesund.


Euer Michael Bender

Schnell informiert sein über die DorfAPP

Innenminister Roger Lewentz hat entschieden, die beiden Anwendungen DorfFunk und DorfNews aufgrund des aktuell gesteigerten Bedarfs digitaler Kommunikation kostenfrei und landesweit freizuschalten. Mit der App DorfFunk und der Informationsplattform DorfNews stehen ab sofort zwei datensichere und technisch zuverlässige Möglichkeiten der digitalen Vernetzung zur Verfügung.

„Während der Corona-Krise sind digitale Infrastrukturen gefragter denn je. In einer Zeit, in der Zusammenhalten Abstand halten bedeutet, muss der soziale Kontakt auf anderen Wegen erfolgen. Mit der landesweiten Freischaltung wollen wir unseren Beitrag leisten, die Menschen digital zusammenzubringen", so Innenminister Lewentz, der sich für diesen unbürokratischen und schnellen Weg entschieden hat. Dorfgemeinschaften haben somit die Möglichkeit, Zuhause zu bleiben und die eigene Gesundheit zu schützen, aber dennoch als Gemeinschaft aktiv zu sein und sich umeinander zu kümmern.

Über DorfFunk könnt Ihr Eure Hilfe anbieten aber auch Hilfe anfordern oder Euch einfach miteinander austauschen.

Ich werde Euch über diese APP zusätzlich mit aktuellen Informationen über unser Karbach versorgen, ebenso können auch unsere Vereine sich miteinbinden.

Es reicht aus, die App herunterzuladen, sich mit Name und Wohnort anzumelden und schon kann es losgehen. Die App erklärt sich von selbst. DorfFunk kann im Google Play Store oder im Apple App Store kostenfrei heruntergeladen werden.

Bitte bleibt gesund.

Euer Michael Bender

Hilfe bei der Bewältigung der Corona-Krise

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in diesen unruhigen Zeiten ist es sehr wichtig, dass jeder, der Hilfe benötigt, auch Hilfe erhält. Wer zu einer Risikogruppe gehört oder gar unter häuslicher Quarantäne steht und Hilfe für Einkäufe oder Besorgungen oder andererseits Hilfe anbieten möchte kann sich ab sofort telefonisch an folgende Adressen wenden:

Michael Bender Ortsbürgermeister 06747/8307
Otmar Schmitz Seniorenbeauftragter 06747/7694


Wir wünschen Euch für die kommende Zeit alles Gute, bleibt gesund und kommt gut durch die Krise. Scheut Euch nicht, die angebotene Hilfe auch anzunehmen und vor allen Dingen, haltet Euch an die staatlichen Vorgaben und Verordnungen.

 

Euer Michael Bender

Ortsbürgermeister

Einwohnerinformation über die Sitzung des Gemeinderats Karbach vom 17. Februar 2020

Öffentlicher Teil

Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen gemäß § 94 Abs. 3 GemO

Der Rat stimmte der Annahme einer Spende in Höhe von 300,00 € für die Heimatpflege in der Ortsgemeinde Karbach zu.

Beratung des Haushaltsplans und Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020

Nach Erläuterung einzelner Positionen stimmte der Rat dem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in abgeänderter Form zu und beschloss die Haushaltssatzung.

Haushalt für das Jahr 2020

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2020 vom 12.03.2020

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, in derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

731.670,00 €

715.920,00 €

15.750,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

21.840,00 €

 

3.250,00 €

135.390,00 €

-132.140,00 €

 

110.300,00 €

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  48,00 €/Jahr

 72,00 €/Jahr

  96,00 €/Jahr

500,00 €/Jahr

600,00 €/Jahr

700,00 €/Jahr

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 2.074.928,11 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 2.070.168,11 € und zum 31.12.2020 2.035.918,11 €.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

 

Karbach, 12.03.2020

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise

1. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.02.2020 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 23.03.2020 bis Dienstag, 31.03.2020 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus.

3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 12.03.2020

(S) Michael Bender, Ortsbügermeister