- Details
Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
Abteilung Landentwicklung und Bodenrodung Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront
Schloßplatz 10, 55469 Simmern, Telefon: 06761-9402-0, Telefax: 06761-9402-74
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! - Internet: www.dlr.rlp.de
Simmern, 05.03.2015
Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront
Eintritt der Unanfechtbarkeit des Zusammenlegungsplanes und Aufhebung der zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Sseite 2794)
Im Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren Hirzenach - Rheinfront, Rhein-Hunsrück-Kreis ist der durch die Nachträge 1 und 2 geänderten Zusammenlegungsplan seit dem 08.07.2010 unanfechtbar.
Vom vorgenannten Zeitpunkt ab sind daher die mit dem Zusammenlegungsbeschluss vom 07.05.2008 sowie dem Änderungsbeschluss vom 02.03.2009 angeordneten "zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums gemäß §§ 34 und 85 Ziffer 5 FlurbG" aufgehoben, wonach für Änderungen der Nutzungsart der Grundstücke über den ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb hinaus, Errichtung und Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen, Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Rebstöcken, Hecken, Feld- und Ufergehölzen usw. sowie Holzeinschläge, die Zustimmung des DLR erforderlich war.
i. A. Natascha Schön, Gruppenleiterin
- Details
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2015 vom 09.02.2015 Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19 August 2014 (GVBl. S 181) folgende Haushaltssatzung beschlossen: § 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt Festgesetzt werden 1. im Ergebnishaushalt
2. Im Finanzhaushalt
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. § 4 Steuersätze Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,
§ 5 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.112.2013 betrug 1.874.084,16 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt 1.864.934,16 EUR und zum 31.12.2015 1.827.364,16 EUR. § 6 Wertgrenze für Investitionen alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen. Karbach, 09.02.2015 (S) Bender, Ortsbürgermeister
Hinweise 1. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut: 2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 16.02.2015 bis Dienstag, 24.02.2015 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus. 3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens– und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Die gilt nicht wenn Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Karbach, 09.02.2015 (S) Bender, Ortsbürgermeister
|
- Details
3. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach
Der Gemeinderat Karbach hat auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Karbach beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird.
Artikel 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Karbach vom 25.0.2002 über die Erhebung von Friedhofsgebühren wird wie folgt geändert:
§ 1 (Allgemeines)
Die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung enthält folgende Neufassung: (siehe Menüpunkt "Unsere Gemeinde" - Unterpunkt "Satzungen" der Homepage - Verzweigung auf die Satzungen der Gemeinde Karbach - dort unter "Friedhofsgebührensatzung" den Unterpunkt "3. Satzungsänderung)
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Karbach, 07.01.2015
(Dienstsiegel) Michael Bender, Ortsbürgermeister
- Details
Der geschäftsführende Ortsbürgermeister Kurt Kleemann verpflichtete die bei der Wahl des Ortsgemeinderates am 25.05.2014 gewählten Ratsmitglieder der Ortsgemeinde Karbach durch Handschlag auf die gewissenhaft Erfüllung ihrer Pflichten gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung.
- Details
Die Ortsgemeinde Karbach hat durch eine Kooperation mit der Telekom Deutschland GmbH die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass nunmehr in Karbach schnelles Internet mit Bandbreiten von bis zu 50 MBit/s zur Verfügung steht.