Öffentliche Bekanntmachung für die Ortsgemeinde Karbach

Vergabe von Hausnummern im Neubaugebiet „Ober den Stielgärten“ in der Ortsgemeinde Karbach

Aufgrund des § 126 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), des § 2 der Gemeindeordnung (GemO) und des Beschlusses des Ortsgemeinderats Karbach vom 18.09.2023, erhalten die Straßen im Neubaugebiet „Ober den Stielgärten“ folgende Hausnummern:

Sonnenblick

Die Hausnummer ist in der Regel am Hauseingang anzubringen. Sie muss in jedem Fall von der Straße aus erkennbar sein. In Zweifelsfällen bestimmt das zuständige Ordnungsamt die Stelle, an der die Hausnummer anzubringen ist.

Zur weiteren Orientierung liegt auf die Dauer von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eine Katasterkarte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Verwaltungsstelle Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 101, 56281 Emmelshausen, zur Einsicht offen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein einzulegen.

Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstraße 1, 56281 Emmelshausen, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1) über die Virtuelle Poststelle (VPS)2) erhoben werden.

Emmelshausen, 18.10.2023 — Peter Unkel,
Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein — Bürgermeister
für die Ortsgemeinde Karbach —