Feststellung und Entlastungserteilung für den Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Karbach Öffentliche Bekanntmachung gem. § 114 Abs. 2 GemO

Nachdem der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Karbach am 29.10.2020 durch den Rechnungsprüfungsausschuss nach den Grundsätzen des § 112 GemO geprüft wurde, hat der Ortsgemeinderat Karbach in seiner Sitzung am 14.12.2020 den Jahresabschluss 2019 festgestellt und dem Ortsbürgermeister, den Beigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde sowie der Verwaltung Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss 2019 wurde festgestellt auf:

a) Jahresüberschuss (Ergebnisrechnung): 117.822,58 €

b) Finanzmittelüberschuss (Finanzrechnung): 108.447,64 €

c) Eigenkapital am 31.12.2019: 2.192.750,69 €

d) Bilanzsumme am 31.12.2019: 5.110.511,28 €

Die Feststellung und Entlastungserteilung wird hiermit gem. § 114 Abs. 2 GemO öffentlich bekanntgemacht.

Der Jahresabschluss mit Rechenschaftsbericht und Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt in der Zeit von Montag, 03.05.2021 bis Dienstag, 11.05.2021 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hunsrück-Mittelrhein, Rathausstr. 1 in 56281 Emmelshausen, Zimmer 303, öffentlich aus.

Karbach, den 22.04.2021 (DS) — Michael Bender
Ortsgemeinde Karbach — Ortsbürgermeister
Hinweis:

Derzeit ist das Rathaus aufgrund der Corona-Pandemie für den regulären Besucherverkehr geschlossen. Der Dienstbetrieb der Verbandsgemeindeverwaltung bleibt aber aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in den ausgelegten Jahresabschluss nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Tel.-Nr. 06747/121-140 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich ist.