Haushalt für das Jahr 2020

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Karbach für das Jahr 2020 vom 12.03.2020

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994, in derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis– und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

731.670,00 €

715.920,00 €

15.750,00 €

2. Im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen Ein– und Auszahlungen

 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

 

der Saldo der Ein– und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

21.840,00 €

 

3.250,00 €

135.390,00 €

-132.140,00 €

 

110.300,00 €

 § 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investionsfördermaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land– und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer

 

           300 v.H.

           365 v.H.

           365 v.H.

Die Steuer beträgt für die Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden,

für den ersten Hund

für den zweiten Hund

für jeden weiteren Hund

für den ersten gefährlichen Hund

für den zweiten gefährlichen Hund

für jeden weiteren gefährlichen Hund

  48,00 €/Jahr

 72,00 €/Jahr

  96,00 €/Jahr

500,00 €/Jahr

600,00 €/Jahr

700,00 €/Jahr

 

§ 5 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 2.074.928,11 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt 2.070.168,11 € und zum 31.12.2020 2.035.918,11 €.

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Alle Investitionen sind unabhängig von einer Wertgrenze im jeweiligen Teilhaushalt darzustellen.

 

Karbach, 12.03.2020

(S) Michael Bender, Ortsbürgermeister

 

Hinweise

1. Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 18.02.2020 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

2. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, 23.03.2020 bis Dienstag, 31.03.2020 während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung in 56281 Emmelshausen, Rathausstraße 1, Zimmer 307, öffentlich aus.

3. Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

a) die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

b) vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Ortsgemeinde Karbach unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand die Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Karbach, 12.03.2020

(S) Michael Bender, Ortsbügermeister