Parken in der Ortslage
Innerhalb der Ortslage Karbach gibt es viele schmale und übersichtliche Fahrbahnbereiche. Leider kommt es aufgrund von parkenden Fahrzeugen immer wieder zu gefährlichen Situationen. Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung weisen wir auf §12 der Straßenverkehrsordnung hin. Der Gesetzgeber fordert an allen Bereichen von Verkehrsflächen eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3.05 Meter um Großfahrzeugen des Rettungswesens, wie der Feuerwehr, stets ein ungehindertes Durchkommen zu gewährleisten. Gehwege mit oder ohne Bordstein zählen nicht dazu! Somit ist das Parken auf vielen unserer Straßen auch ohne zusätzlicher Beschilderung verboten! Hier spricht man von einem „Natürlichen Halteverbot“. Ich bitte daher um entsprechende Beachtung und gegenseitige Rücksichtnahme.
Euer Michael Bender